Keine Fahrradmitnahme in Niedersachsen
Seite vom April 2005, Teile können inzwischen veraltet sein!
Aufgrund von Kapazitätsproblemen wird die Mitnahme von Fahrrädern in Zügen
von und nach Niedersachsen mit HVV-Fahrkarten nicht gestattet werden. Dies
gilt für alle Züge der Linien R21, R30, R31, R40, R41, R50 und R51.
Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, eine DB-Fahrkarte bis zum ersten Bahnhof
außerhalb des HVV zu lösen (z. B. Bienenbüttel oder Hechthausen) und dazu eine
DB-Fahrradkarte. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Fahrradmitnahme
nur in speziell ausgewiesenen Zügen erlaubt ist.
Nachtrag: Seit dem 1. April 2005 ist die Fahrradmitnahme wieder möglich.
Jedoch nicht kostenlos, sondern nur mit einer HVV-Fahrradkarte für 3 Euro
pro Fahrt.
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